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Bewohner aus einem anderen EU Land als Belgien:
Doppelzimmer pro Tag: 40,- €
Einzelzimmer / Appartement pro Tag : 45,- €
Für Bewohner aus der EU Z.b. Deutschland
Zusätzlich zu den Unterbringungskosten ist das Pflegegeld geschuldet, solange der deutsche Bewohner nicht definitiv bei einer Belgischen Krankenkasse Mitglied ist. Das Pflegegeld richtet sich nach der jeweiligen Pflegstufe und wird vom medizinischen Dienst festgelegt und durch die Pflegekasse ausgezahlt.
Nach dem Stand September 2010 beträgt das Pflegegeld:
Pflegestufe I monatlich 225,00 € Pflegestufe II monatlich 430,00 € Pflegestufe III monatlich 685,00 €
Das Pflegegeld wird den Bewohnern zusätzlich zu den Unterbringungskosten monatlich in Rechnung gestellt.
Die Bewohner aus der EU haben die Verpflichtung sich innerhalb von sieben Tagen in eine belgische Krankenkasse einschreiben zu lassen.
Sobald wir für den Bewohner die Genehmigung zur Abrechnung mit der belgischen Krankenkasse erhalten, entfällt das deutsche Pflegegeld.
Privat versicherte Bewohner, die sich nicht in die gesetzliche belgische Krankenkasse einschreiben möchten, schulden zu den Unterbringungskosten den Tagessatz für die Pflege der von der INAMI festgelegt wird. Dieser Tagessatz wird dann mit den monatlichen Unterbringungskosten in Rechnung gestellt.
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